Mitgliedsbeiträge

Auf der Mitgliederversammlung 2013 wurden folgende Mitgliedsbeiträge beschlossen:

Aktive Beschäftigte ab Besoldungsgruppe A 10 bzw. Entgeltgruppe E10 9,-- € / Monat
Sonstige aktive Beschäftigte: 7,-- € / Monat
Ruhestandsbeamte und Rentner 7,-- € / Monat
(nicht Freistellungsphase der Altersteilzeit! Der Eintritt in den Ruhestand/die Rente ist anzuzeigen und nachzuweisen)
Anwärter und Beschäftigte in Elternzeit/Beurlaubung ohne Bezüge und Sonderfälle (auf Antrag gegen Nachweis) 2,-- € / Monat

Fälligkeit

Der Beitrag wird mit Beginn der Mitgliedschaft und in den Folgejahren zu Beginn des Kalenderjahres fällig.

Die Beitragszahlung erfolgt satzungsgemäß im (SEPA-) Lastschriftverfahren (Bankeinzug durch den V.I.B.):

Der Bankeinzug erfolgt

  • bei jährlicher Zahlung am 01.04.
  • bei halbjährlicher Zahlung am 01.02. und 01.08.

eines jeden Kalenderjahres.

Fällt der Belastungstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächstfolgenden Geschäftstag.

Die Beitragshöhe wird nach dem dem Vorstand gemeldeten Status zum 01.01. (bzw. 01.07.) festgelegt. Es gibt keine Nachforderungen (falls z.B. ein Mitglied während des Zeitraumes vom Anwärter- in das Beamtenverhältnis übernommen wird) oder Erstattungen (falls z.B. ein Mitglied während des Zeitraumes in den Ruhestand tritt oder aus dem Verband austritt, weil er die Verwaltung verläßt). Änderungen werden erst beim nächsten Ein-zug berücksichtigt. Bei Neumitgliedern errechnet sich der Jahres-/Halbjahresbeitrag nach Zahl der Monate und wird beim nächsten Einzug mit erhoben.

Wünscht ein Mitglied eine monatsbezogene Spitzabrechnung (auch Inanspruchnahme von Sonderfällen), so muss er dies schriftlich unter Beifügung der begründenden Unterlagen beim Vorstand beantragen.

Bankdaten des VIB

Bankverbindung:
BBBank

IBAN:
DE45 6609 0800 0000 1620 00

BIC:
GENODE61BBB

Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE81VIB00000587204

Sind Sie bereits Mitglied und möchten nur Ihre Bankdaten ändern, so benutzen Sie bitte dieses Formular: